Brückenteilzeit für zwei Drittel der Mütter wirkungslos
Archivmeldung vom 28.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie für Anfang 2019 vorgesehene Einführung des Rückkehrrechts von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob bleibt für fast zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter wirkungslos. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt. Demnach arbeiten über 60 Prozent der erwerbstätigen Mütter als Teilzeitkräfte in einem Betrieb, der nicht die im Gesetz geforderte Mindestgröße hat.
Den Zahlen der Regierung zufolge sind von den insgesamt 5,1 Millionen teilzeitbeschäftigten Müttern in Deutschland gut 3,1 Millionen in einem Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern tätig. Die so genannte Brückenteilzeit soll aber nur für Beschäftigte in Firmen ab 45 Mitarbeitern gelten. Damit fiele die große Mehrheit der betroffenen Frauen nicht unter die neue Regelung. "Wenn zwei Drittel der Mütter von einem Rückkehrrecht ausgenommen sind, dann ist das ein fatales politisches Zeichen", sagte Linken-Politikerin Susanne Ferschl der Redaktion. Sie warf der Union vor, die Brückenteilzeit in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD beschränkt zu haben.
"Wir brauchen ein echtes Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle, und die Wünsche der Beschäftigten müssen ernst genommen werden", sagte Ferschl. Vor allem teilzeitbeschäftigte Frauen wollen der Regierungsantwort zufolge ihre Wochenarbeitszeit aufstocken. Eine Million Frauen würden demnach gerne 12,5 Stunden mehr pro Woche arbeiten. Wer lange nur Teilzeit arbeitet, hat im Alter einen geringeren Rentenanspruch. Vor allem vielen Frauen droht deshalb Altersarmut. Der Regierungsantwort zufolge wäre derzeit rechnerisch ein monatlicher Bruttoverdienst von 2026 Euro erforderlich, um eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsniveaus von derzeit 814 Euro für Alleinstehende zu erhalten. 55 Prozent aller erwerbstätigen Frauen haben aktuell nur einen Teilzeitjob, so die Regierungsantwort.
Quelle: Rheinische Post (ots)