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Bundeswehrverband: Piloten sollten Abschussbefehl für Passagierflugzeuge verweigern

Archivmeldung vom 17.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, hält den von Verteidigungsminister Jung avisierten Abschuss von gekaperten Passagiermaschinen für verfassungswidrig.

Paragraf 35, Absatz 2 des Grundgesetzes verbiete den Einsatz von militärischen Mitteln im Rahmen der Amtshilfe, also auch den Einsatz von Abfangjägern, die für den Abschuss einer Passagiermaschine zuständig wären. Die Bundeswehr-Piloten kämen ohne eine Verfassungsänderung in Teufels Küche , sagte Gertz dem Tagesspiegel. "Ich rate ihnen, einen Abschuss-Befehl nicht auszuführen egal wer diesen Befehl erteilt hat." Laut Soldatengesetz dürften Anordnungen, die eine Straftat beinhalteten, nicht umgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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