Bundeswehrverband: Piloten sollten Abschussbefehl für Passagierflugzeuge verweigern
Archivmeldung vom 17.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, hält den von Verteidigungsminister Jung avisierten Abschuss von gekaperten Passagiermaschinen für verfassungswidrig.
Paragraf 35,
Absatz 2 des Grundgesetzes verbiete den Einsatz von militärischen
Mitteln im Rahmen der Amtshilfe, also auch den Einsatz von
Abfangjägern, die für den Abschuss einer Passagiermaschine zuständig
wären. Die Bundeswehr-Piloten kämen ohne eine Verfassungsänderung in
Teufels Küche , sagte Gertz dem Tagesspiegel. "Ich rate ihnen, einen
Abschuss-Befehl nicht auszuführen egal wer diesen Befehl erteilt
hat." Laut Soldatengesetz dürften Anordnungen, die eine Straftat
beinhalteten, nicht umgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel