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Thüringens Innenminister (SPD) schließt Verbot der AfD nicht mehr aus

Archivmeldung vom 21.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) schließt ein Verbot der AfD nach den Störaktionen von sogenannten Gästen der AfD-Bundestagsfraktion am Rande der Bundestagssitzung am Mittwoch nicht mehr aus.

"Die jüngsten Ereignisse sind von großer Tragweite", sagte Maier, der auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben). "Es wird immer offensichtlicher, wie sehr die AfD als parlamentarischer Arm der Rechtsextremisten fungiert und versucht, die parlamentarische Demokratie von innen auszuhöhlen. Die gesamte Partei entwickelt sich in eine rechtsextremistische Richtung."

Dazu gehörten ständige Versuche der Geschichtsrevision mit Begriffen wie "Vogelschiss, Denkmal der Schande und jetzt Ermächtigungsgesetz" sowie Angriffe auf die Unverletzlichkeit des Parlaments mit dem Ziel, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung auszuhebeln. Das alles folge einer Strategie, so der SPD-Politiker, zu der die große öffentliche Aufmerksamkeit ebenso gehöre wie das anschließende Zurückrudern. Dabei fungiere Thüringens AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Björn Höcke seit längerer Zeit als Vorreiter. Maier fügte hinzu: "Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, gerichtsfestes Material zu sammeln, um geeignete Mittel für den Umgang mit der AfD zu finden. Ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ist dabei das alle rletzte Mittel. Aber auch das ist nicht mehr auszuschließen, wenn die Partei sich weiter radikalisiert."

In jedem Fall bleibe es vor allem eine politische und gesellschaftliche Aufgabe, mit dieser antidemokratischen Kraft umzugehen und sie zurückzudrängen. Mehrere Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion hatten Störer als Gäste in den Bundestag eingeschleust. Diese hatten anschließend Parlamentarier anderer Fraktionen bedrängt und versucht, sie zu einer Ablehnung des Infektionsschutzgesetzes zu bringen. Zugleich nahmen AfD-Bundestagsabgeordnete um den Bundestag herum an der Demonstration gegen das Infektionsschutzgesetz teil, das in Erinnerung an den Nationalsozialismus als "Ermächtigungsgesetz" bezeichnet wurde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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