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Lehmer: Keine Patentierung von Nutztieren und Nutzpflanzen

Archivmeldung vom 19.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Max Lehmer, 2009 in Markt Schwaben Bild: J. Patrick Fischer / de.wikipedia.org
Max Lehmer, 2009 in Markt Schwaben Bild: J. Patrick Fischer / de.wikipedia.org

Der Deutsche Bundestag berät heute über den Antrag "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen". Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer: "Auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen Verfahren gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte soll es keine Patente geben. Ich freue mich, dass es auf Initiative der CSU-Landesgruppe gelungen ist, dies in einem Antrag festzuschreiben - und dass diesen Antrag neben der christlich-liberalen Koalition auch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mittragen. Ein gemeinsamer Antrag stärkt die Bundesregierung dabei, auf europäischer Ebene die erforderlichen Rechtsänderungen zu erreichen."

Lehmer weiter: "Bei der weiteren Nutzung von Biotechnologie müssen wir stets zwei Ziele im Auge behalten: Den Schutz des geistigen Eigentums einerseits und den Grundsatz der allgemeinen Verfügbarkeit natürlicher genetischer Ressourcen andererseits. Technische Verfahren sollten patentierbar bleiben, herkömmliche Züchtungsverfahren dagegen dürfen ebenso wie die damit erzeugten Nutztiere und -pflanzen nicht patentierbar sein. Die Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes geht hier zwar in die richtige Richtung, aber es sind noch wichtige Fragen offen. Daher setzten wir uns für Präzisierungen auf allen Rechtsebenen ein. Wir wollen alle Hintertürchen schließen.

Darüber hinaus fordern wir in dem Antrag den Aufbau eines staatlichen Biopatent-Monitorings, das unter anderem alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie sowie einen Dialog mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen umfasst. Die Bundesregierung soll sich ferner dafür einsetzen, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer jährlichen Berichtspflicht über die Entwicklungen von Patenten im Bereich der Biotechnologie auch die ethischen Aspekte sowie die Folgen für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und für die Forschung berücksichtigt."

Quelle: CSU-Landesgruppe (ots)

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