Frustration statt Aufklärung
Archivmeldung vom 14.01.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakKaum alltagstaugliche Auskünfte, hohe Gebühren und lange Wartezeiten - das Verbraucherinformationsgesetz hält nicht, was der Name verspricht. Dies ist das ernüchternde Fazit eines Behördentests der Verbraucherzentrale Bundesverband. Ähnliches hatten bereits Greenpeace und Foodwatch bemängelt.
«Das Gesetz ist mit einem Versprechen auf mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz in Kraft getreten - diesen Anspruch erfüllt es nicht», fasst Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentral Bundesverband (VZBV), die Ergebnisse zusammen, die er heute zum Auftakt der Grünen Woche in Berlin präsentierte.
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in den zurückliegenden Monaten mehr als 100 Anfragen an Landesbehörden und Kommunen ausgewertet. Thematische Schwerpunkte der Anfragen waren Beanstandungen von Schinkenimitaten und Lachsprodukten, Pestizidbelastungen von Obst und Gemüse, Hygienemängel in Schulküchen und Imbissbuden sowie Sicherheitsmängel bei Spielzeug. In der Mehrzahl enthielten die behördlichen Auskünfte keine konkreten und alltagstauglichen Informationen. Zudem schreckten hohe Gebühren ab.
Zwei Drittel der Anfragen wurden von Privatleuten, ein Drittel von Verbandsseite versandt. Anfragen von Verbraucherzentralen werden ernster und sorgfältiger geprüft, ergab die Untersuchung annähernd neun Monate nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Für Hedi Grunewald von der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein beschämender Befund: «Bei den Behörden werden Verbraucheranfragen offenbar wie Anfragen zweiter Klasse behandelt.»
Viele Verbraucheranfragen wurden mit allgemeinen und wenig brauchbaren Hinweisen beantwortet. Auch in den Fällen, in denen Auskunft erteilt wurde, bleiben den Verbrauchern handfeste Informationen vorenthalten. «Ross und Reiter» wurden in der Regel nicht genannt, alltagstaugliche Informationen über unsichere Produkte und auffällige Verkaufsstellen gab es nur in Einzelfällen. Konkrete Auskünfte gab es bei den ausgewerteten Beispielen paradoxerweise nur dann, wenn keine Beanstandungen zu vermelden waren.
Abschreckend auf die Verbraucher wirken auch die hohen Kosten. In 17 von 65 Anfragen der Verbraucher wurden diese durch hohe Gebührenankündigungen davon abgehalten, ihre Anfrage weiter zu verfolgen. «Mit Kostenandrohungen von bis zu 500 Euro für eine simple Anfrage beispielsweise zu Kontrollergebnisse von Kinderspielzeug wird jedes Verbraucherinteresse im Keim erstickt», sagt Hedi Grunewald.
In einem Zehn-Punkte-Programm fordern die Verbraucherschützer den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass über jede Beanstandung wegen Missachtung von Lebensmittelrecht unverzüglich und kostenlos informiert wird. Zudem müsse bei festgestellten Gesetzesverstößen auf langwierige Anhörungen der betroffenen Unternehmen verzichtet und spätestens nach einem Monat informiert werden. «Die langwierige Anhörung der betroffenen Unternehmen darf nicht zum Regelfall werden», sagte Billen.
Wegen der komplizierten Zuständigkeitsverteilung in der Lebensmittelüberwachung der Länder regt der VZBV an, in den Bundesländern einen einheitlichen Ansprechpartner für alle Verbraucherfragen zum VIG zu benennen und den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern. Billen: «Es kann nicht Aufgabe der Verbraucher sein, sich über unklare Zuständigkeiten zu informieren, bevor Anfragen gestellt werden können.» Darüber hinaus müssten die Anfragen der Verbraucher ernster nehmen und präziser beantworten. Vor allem wenn es um Gebühren geht, müssten Verbraucher vorher erfahren, was die Anfrage kostet.