AfD beklagt "Schwächung der Oppositionsrechte" durch Karlsruhe
Archivmeldung vom 18.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die AfD keinen generellen Anspruch darauf hat, im Bundestag Vorsitzende von Ausschüssen zu stellen, beklagt die Partei eine "Schwächung" der Oppositionsrechte.
Es sei ein "schwarzer Tag für den Parlamentarismus in Deutschland",
sagte AfD-Fraktionsvize Stephan Brandner am Mittwoch. Mit der
Entscheidung werde die Position von Ausschussvorsitzenden "massiv
geschwächt" und letztendlich "deren Handeln der Willkür der jeweiligen
Regierungsmehrheit unterworfen". Ab sofort müsse jeder
Ausschussvorsitzende damit rechnen, "jederzeit abgewählt zu werden".
Zudem
sei es schade, "dass das Bundesverfassungsgericht dem Bruch
jahrzehntelanger parlamentarischer Traditionen und des
Geschäftsordnungsrechts heute einen Persilschein erteilt hat". Außerdem
gelte: "Mehrheiten können sich in Demokratien ändern und die jetzigen
Mehrheiten werden sich an diesem Urteil messen lassen müssen, wenn sie
einmal in der Minderheit sind", fügte Brandner hinzu.
Die
Karlsruher Richter hatten zuvor zwei Organklagen der AfD-Fraktion
teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig
verworfen. Eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als
Fraktion in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen
Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages wurde
demnach nicht festgestellt. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung
der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses
bewegten sich "im Rahmen der dem Bundestag zustehenden
Geschäftsordnungsautonomie", hieß es zur Begründung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur