Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik AfD beklagt "Schwächung der Oppositionsrechte" durch Karlsruhe

AfD beklagt "Schwächung der Oppositionsrechte" durch Karlsruhe

Archivmeldung vom 18.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stephan Günther Brandner (2024)
Stephan Günther Brandner (2024)

Foto: Adam Aboudou
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die AfD keinen generellen Anspruch darauf hat, im Bundestag Vorsitzende von Ausschüssen zu stellen, beklagt die Partei eine "Schwächung" der Oppositionsrechte.

Es sei ein "schwarzer Tag für den Parlamentarismus in Deutschland", sagte AfD-Fraktionsvize Stephan Brandner am Mittwoch. Mit der Entscheidung werde die Position von Ausschussvorsitzenden "massiv geschwächt" und letztendlich "deren Handeln der Willkür der jeweiligen Regierungsmehrheit unterworfen". Ab sofort müsse jeder Ausschussvorsitzende damit rechnen, "jederzeit abgewählt zu werden".

Zudem sei es schade, "dass das Bundesverfassungsgericht dem Bruch jahrzehntelanger parlamentarischer Traditionen und des Geschäftsordnungsrechts heute einen Persilschein erteilt hat". Außerdem gelte: "Mehrheiten können sich in Demokratien ändern und die jetzigen Mehrheiten werden sich an diesem Urteil messen lassen müssen, wenn sie einmal in der Minderheit sind", fügte Brandner hinzu.

Die Karlsruher Richter hatten zuvor zwei Organklagen der AfD-Fraktion teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. Eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages wurde demnach nicht festgestellt. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich "im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie", hieß es zur Begründung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte zeugt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige