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AfD beklagt "Schwächung der Oppositionsrechte" durch Karlsruhe

Freigeschaltet am 18.09.2024 um 12:22 durch Sanjo Babić
Stephan Günther Brandner (2024)
Stephan Günther Brandner (2024)

Foto: Adam Aboudou
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die AfD keinen generellen Anspruch darauf hat, im Bundestag Vorsitzende von Ausschüssen zu stellen, beklagt die Partei eine "Schwächung" der Oppositionsrechte.

Es sei ein "schwarzer Tag für den Parlamentarismus in Deutschland", sagte AfD-Fraktionsvize Stephan Brandner am Mittwoch. Mit der Entscheidung werde die Position von Ausschussvorsitzenden "massiv geschwächt" und letztendlich "deren Handeln der Willkür der jeweiligen Regierungsmehrheit unterworfen". Ab sofort müsse jeder Ausschussvorsitzende damit rechnen, "jederzeit abgewählt zu werden".

Zudem sei es schade, "dass das Bundesverfassungsgericht dem Bruch jahrzehntelanger parlamentarischer Traditionen und des Geschäftsordnungsrechts heute einen Persilschein erteilt hat". Außerdem gelte: "Mehrheiten können sich in Demokratien ändern und die jetzigen Mehrheiten werden sich an diesem Urteil messen lassen müssen, wenn sie einmal in der Minderheit sind", fügte Brandner hinzu.

Die Karlsruher Richter hatten zuvor zwei Organklagen der AfD-Fraktion teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. Eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages wurde demnach nicht festgestellt. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich "im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie", hieß es zur Begründung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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