Altbundespräsident Herzog befürwortet grundlegende Wahlrechts-Reform
Archivmeldung vom 18.07.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Manuel SchmidtAltbundespräsident Roman Herzog hat sich für eine grundlegende Reform des Wahlrechts in Deutschland ausgesprochen. Herzog sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus", er plädiere für offene Wahllisten. "Dann könnten die Bürger nicht nur darüber entscheiden, wer auf die Liste soll, sondern auch über die Reihenfolge der Kandidaten. Das wäre demokratischer."
Herzog sprach sich zudem für eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Wahlkreisbewerbern aus, falls einer der Bewerber "nicht mindestens 40 Prozent, besser noch wären 50 Prozent, der Direktstimmen in seinem Wahlkreis erhält". Darüber hinaus regte Herzog die Einführung plebiszitärer Elemente an. Damit sollten die Bürger die Möglichkeit erhalten, Gesetzesanträge einzubringen.
"Man könnte in das Grundgesetz schreiben, dass neben Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auch das Volk Gesetze einbringen kann", sagte Herzog. Ob ein Antrag dann angenommen werde, sei weiter Sache von Bundestag und Bundesrat. Herzog, der auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts war und gegenwärtig als Vorsitzender des Konvents für Deutschland fungiert, schaltete sich auch in die Debatte um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Wahlrechtsreform ein.
Darin, dass die Politik die bis zum 30. Juni gesetzte Frist habe verstreichen lassen, sehe er "eine Schlamperei, aber keine Verfassungs- oder gar Staatskrise". Er könne aber nur davor warnen, eine Lösung zu weit hinauszuschieben. Denn wenn es an die Bundestagswahl gehe, stelle sich bald die Frage, ob diese Wahl ungültig sei.
Quelle: dts Nachrichtenagentur