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Haushaltspolitiker der Koalition lehnen Forderungen der Kommunen ab

Archivmeldung vom 27.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Norbert Barthle
Norbert Barthle

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Forderung der Kommunen nach finanzieller Entlastung durch den Bund stößt bei Haushaltspolitikern der Großen Koalition auf Ablehnung. "Ich halte diese Forderung für nicht gerechtfertigt", schreibt der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle, in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Freitagausgabe). "Sie berücksichtigt weder die insgesamt gute finanzielle Lage der Kommunen noch die Festlegungen im Koalitionsvertrag."

Der Bund will die Kommunen künftig jährlich um fünf Milliarden Euro bei den Eingliederungshilfen behinderter Menschen entlasten. Die Kommunen fordern, bereits in dieser Legislaturperiode entlastet zu werden. Die Entlastung werde "aber erst in der kommenden Legislaturperiode eintreten", schreibt Barthle. Grund sei, dass das Gesetzesvorhaben sehr kompliziert seien. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, will der Bund die Kommunen jährlich um eine Milliarde Euro entlasten. Die Kommunen rechnen in diesem Jahr mit der ersten Zahlung. Doch auch hier sieht Bundes-Haushälter Barthle die Dinge anders. "In diesem Jahr profitieren die Kommunen noch durch die letzte Stufe der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter in Höhe von 1,1 Milliarden Euro durch den Bund", schreibt er. Die Kommunen würden daher "ab dem Jahr 2015" bis zum Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes jährlich eine Milliarde Euro erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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