Gauland: Kein Kindergeld für im Ausland lebende Kinder
Archivmeldung vom 29.04.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserDer Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte im Juni 2013, dass jeder EU-Ausländer Anspruch auf Kindergeld habe, sofern er in Deutschland arbeitet und unbeschränkt steuerpflichtig ist, egal, wo die Kinder leben. Seit diesem Urteil hat das Volumen der Anträge bei den zuständigen Ämtern um rund 30 Prozent zugenommen. Die Flut der Kindergeldanträge vor allem aus Polen dürfte den deutschen Steuerzahler mittelfristig rund 600 Millionen Euro kosten, so schätzt das Bundesfamilienministerium.
Der stellvertretende Sprecher der Alternative für Deutschland, Alexander Gauland sagte: "Es ist ein absolutes Unding, dass der deutsche Steuerzahler für im Ausland lebende Kinder zahlen muss. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Lebenshaltungskosten in anderen Ländern auf einem ganz anderen Niveau sind und somit nicht der Grundlage entsprechen, auf der das deutsche Kindergeld berechnet wurde, handelt es sich hier um eine doppelte Schieflage. In Deutschland beträgt das Kindergeld derzeit EUR184, in Polen gerademal EUR4. Diese Tatsache ist dem EuGH wohl vollkommen entgangen".
Gauland weiter: "Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, bei allen EU-Institutionen und vor allen Dingen beim Europäischen Gerichtshof daraufhin zu wirken, dieses Urteil aufgrund der falschen Bemessungsgrundlage und seiner unverhältnismäßigen Belastung, die es für den deutschen Steuerzahler darstellt, zu revidieren. Der deutsche Steuerzahler im Allgemeinen und die deutschen Kindergeldempfänger im Spezifischen werden durch dieses ungerechte Urteil europaweit deutlich benachteiligt".
Quelle: Alternative für Deutschland (AfD) (ots)