Ordnungsgeld steht im Transparenz-Fall Schily unmittelbar bevor
Archivmeldung vom 16.01.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundestagspräsidium will in seiner Sitzung am Mittwochvormittag, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung", die "Pflichtverletzung" des Abgeordneten der SPD, Otto Schily, gegen die Verhaltensregelungen der Parlamentarier feststellen. Das Ergebnis soll unmittelbar danach auch den Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsparteien mitgeteilt werden.
Auf eine neuerliche Anhörung Schilys, der sich weigert, seine Nebeneinkünfte als Anwalt ordnungsgemäß der Parlamentsspitze mitzuteilen, will das Bundestagspräsidium voraussichtlich verzichten. Die "völlig unterschiedliche Auffassung" sei schriftlich zwischen den Beteiligten ausgetauscht, hieß es aus Kreisen der Parlamentsspitze. Damit ist die Festlegung eines Ordnungsgeldes nur noch eine Frage der Zeit, hieß es ergänzend. Der Alterspräsident und frühere Bundesinnenminister Schily soll, entsprechend der Maßgabe der Abgeordneten-Regeln, davor aber eine letztmalige Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Anschließend gilt die Verhängung eines Ordnungsgeldes verwaltungsmäßig nur noch als Formsache. Sollte Schily an seiner Meinung abschließend festhalten, dass er als Anwalt, anders als auch vom Verfassungsgericht gebilligt, nicht zur Mitteilung differenzierter Honorareinkünfte gezwungen werden könne, käme damit ein Ordnungsgeld von voraussichtlich 42 054 Euro zu, das entspricht der Hälfte der Jahres-Abgeordneten-Diät. Schily soll unter anderem für eine anwaltliche Beratungstätigkeit für Siemens ein Honorar von angeblich 140 000 Euro erhalten und nicht dem Parlamentspräsidium mitgeteilt haben.
Quelle: Leipziger Volkszeitung