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Freilassung von Sami A.: Schuster sieht sich bestätigt

Archivmeldung vom 27.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Armin Schuster (2018)
Armin Schuster (2018)

Bild: Screenshot MoMa-Video: "CDU-Fraktionsvize Schuster optimistisch beim Familiennachzug" / Eigenes Werk

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster sieht durch die Freilassung von Sami A. die Rechtmäßigkeit seiner Abschiebung aus Deutschland bestätigt. "Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war, zusammen", sagte der Obmann im Innenausschuss der "Berliner Zeitung". Insofern solle seiner Meinung nach beim Versuch der Wiedereinreise eine Sperre gelten.

Das bedeute, dass Sami A. "an der Grenze zurück gewiesen werden müsste, wenn er versuchen sollte, wieder nach Deutschland zu kommen", so Schuster. Der Tunesier war entgegen geltender Gesetzeslage als sogenannter "Gefährder" aus Deutschland abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte geurteilt, dass eine Abschiebung nicht rechtmäßig sei, weil Sami A. in Tunesien Folter drohe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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