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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten

Archivmeldung vom 25.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundeskabinett hat den Weg für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern freigemacht. Basis des Beschlusses vom Mittwoch sind die Eckpunkte von Anfang April, die zwischen Wirtschafts-, Bau- und dem Justizministerium vereinbart wurden.

Das vereinbarte Modell sieht eine weitere Beteiligung von Mietern vor. Selbst bei der Stufe der unsanierten Häuser übernehmen die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude einem sehr effizienten Standard entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude und für Gebäude mit gemischter Nutzung, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wenn Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.

Bei Nichtwohngebäuden wie zum Beispiel Gewerberäumen soll eine 50:50-Aufteilung greifen. Dies ist aber nur als "Übergangslösung" gedacht. Für Nichtwohngebäude soll Regierungsangaben zufolge bis Ende 2025 ebenfalls ein Stufenmodell entwickelt werden. Aufgrund der "Heterogenität" dieser fehlten derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine "valide Berechnung" der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete die Einigung als "sozial gerecht". Je schlechter ein Gebäude gedämmt sei, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster seien, umso höher seien die CO2-Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. "Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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