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Ex-Verfassungsrichter: Karlsruhe wird steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe verlangen

Archivmeldung vom 03.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist davon überzeugt, dass Karlsruhe eine steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe verlangen wird. In einem Interview mit der "Welt" sagte er, nach dem jetzigen Stand der Rechtsprechung gehe er davon aus, dass "die Differenzierung zwischen heterosexuellen und homosexuellen Partnerschaften beim Ehegattensplitting als gleichheitswidrig zu erachten ist". Papier: "Alles andere wäre überraschend."

Er halte eine Entscheidung zugunsten der steuerlichen Gleichstellung für richtig, "gerade auch bei Betrachtung des internationalen Rechts", fügte Papier hinzu. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehe davon aus, dass die Differenzierung nach der sexuellen Orientierung genauso unzulässig sei wie die Differenzierung nach dem Geschlecht. "Auch die europäische Grundrechtecharta, die Deutschland als Bestandteil des Lissabon-Vertrages unterschrieben hat, schließt eine Unterscheidung nach sexueller Orientierung aus", sagte der frühere Gerichtspräsident. Dieser Aspekt werde in der nationalen Diskussion etwas verdrängt.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt und eine Gesetzesänderung verlangt. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter. Dieses Urteil fachte die Diskussion um ein mögliches Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare neu an. Eine Entscheidung darüber wird Karlsruhe voraussichtlich noch vor der Sommerpause fällen.

Die Koalition ist uneins über dieses Thema. Die FDP fordert, dass auch Paare in einer Lebenspartnerschaft von dieser Steuerregelung profitieren sollen. Während die CSU strikt dagegen ist, können sich Teile der CDU mit einer Ausweitung der Steuersubvention auf homosexuelle Paare anfreunden. CDU-Chefin Angela Merkel sprach auf einer Präsidiumssitzung im März ein Machtwort: Es bleibe erst einmal beim Beschluss vom Parteitag, der ein Anwendung für schwule und lesbische Paare nicht vorsieht, ließ sie CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe mitteilen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts werde abgewartet.

In Deutschland leben knapp 60.000 Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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