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Bericht: Bundesverfassungsgericht lässt SPD-Mitgliedervotum zu

Archivmeldung vom 07.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Laut eines Berichts der ARD lässt das Bundesverfassungsgericht das Mitgliedervotum der SPD über den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und den Sozialdemokraten zu. Das Gericht habe die Beschwerden gegen den SPD-Mitgliederentscheid nicht angenommen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts der ARD.

Das geplante Mitgliedervotum stand bereits 2013 in der Kritik und wird seit Anfang diesen Jahres erneut bemängelt. Ende Januar hatte unter anderem der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Gastbeitrag für das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" das Verfahren kritisiert: Mitgliederentscheide über die Bildung der Bundesregierung, über das künftige Regierungsprogramm und die Gesetzgebung in der neuen Legislaturperiode heblen stückweit grundgesetzliche Regeln des parlamentarischen Systems faktisch aus, so Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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