Notbetreuung: NRW weitet Liste "systemrelevanter" Berufe aus
Archivmeldung vom 17.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie NRW-Landesregierung hat eine neue Liste mit Berufsgruppen zusammengestellt, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in der Kita oder Tagespflege sowie für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 beantragen können. Das meldet die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Online-Ausgabe), der eine entsprechende Verordnung des NRW-Gesundheitsministeriums vorliegt.
Die Regelung greift demnach ab dem 23. April, wenn ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit ausübt und keine anderweitige private Betreuung verantwortungsvoll organisiert werden kann. Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben demnach künftig auch Angestellte von Hausmeisterdiensten und aus der Gebäudereinigung, außerdem unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Hebammen und Psychotherapeuten.
Quelle: Rheinische Post (ots)