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Bundestag beschließt Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Archivmeldung vom 13.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat in der Corona-Krise Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Dem Gesetzentwurf von Union und SPD zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld stimmten die Bundestagsfraktionen am Freitag einstimmig zu. Der Gesetzentwurf wurde in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und direkt abgestimmt.

Die deutsche Wirtschaft stehe trotz der insgesamt robusten Arbeitsmarktsituation vor konjunkturellen Herausforderungen, die sich durch die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus COVID-19 aktuell deutlich verstärkten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Während der Krise am Finanzmarkt in den Jahren 2008 und 2009 hätten sich das "verantwortungsvolle Verhalten" der Tarifvertragsparteien und unternehmensinterne Anpassungen der Arbeitszeit zusammen mit den Regelungen zur Kurzarbeit als die arbeitsmarktpolitischen Instrumente erwiesen, um die deutsche Wirtschaft "vor dramatischen Verwerfungen" zu bewahren.

Um für krisenhafte Zeiten - ausgelöst etwa durch eine Corona-Pandemie - gewappnet zu sein, würden bis 2021 befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung in das Gesetz aufgenommen, heißt es in dem Entwurf weiter. Sie sollen es erlauben, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern, die Betriebe zu entlasten sowie Leiharbeitnehmern den Bezug von Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Darüber hinaus soll durch die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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