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DDR-Opferverband verlangt erleichterte Anerkennung von Haftschäden

Archivmeldung vom 21.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
War die DDR rechtstaatlicher als die BRD in 2020? (Symbolbild)
War die DDR rechtstaatlicher als die BRD in 2020? (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, hat eine effektivere Entschädigung von Menschen verlangt, die aufgrund politischer Verfolgung in der DDR gesundheitliche Schäden erlitten haben. "Es gibt praktisch keine Opferentschädigung für gesundheitliche Folgeschäden von politischer Haft in der DDR", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Die Anträge werden alle abgelehnt. Denn es wird immer verlangt, einen kausalen Zusammenhang herzustellen", so Dombrowski. "Das ist aber oft gar nicht möglich. Deshalb fordern wir, die Beweislast umzukehren - wie es bei Soldaten der Fall ist." Die SED-Opferbeauftragte des Bundestages, Evelyn Zupke, sagte dem RND, die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden sei "ganz eng verknüpft mit der Frage, wie wir heute mit den Menschen umgehen, die mit ihrem widerständigen Verhalten einen ganz wesentlichen Beitrag zu unserer Freiheit und der deutschen Einheit geleistet haben". 

Im Jubiläumsjahr von Friedlicher Revolution und Mauerfall "ist die Würdigung der Opfer und eine konkrete Verbesserung ihrer Situation für mich genau das richtige Signal", so die SED-Opferbeauftragte. Zupke hatte in der vorigen Woche einen Sonderbericht zur Verbesserung der Anerkennung von Gesundheitsschäden von SED-Opfern vorgelegt und dabei unter anderem auf aktuelle Forschungsergebnisse verwiesen, wonach zum Beispiel rund 60 Prozent der weiblichen ehemaligen politischen Gefangenen heute unter einer Angststörung litten und dieser Wert fünfzehn Mal höher liege als in der Normalbevölkerung. Beim Vorliegen des Nachweises der erlebten Repression, wie beispielsweise politischer Haft, und dem Vorliegen definierter Krankheitsbilder, wie etwa einer Angststörung, solle deshalb künftig grundsätzlich ein Zusammenhang vermutet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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