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Wohnungswirtschaft wehrt sich gegen Barley-Vorschlag zu Mietpreisbremse

Archivmeldung vom 13.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Deutschlands Wohnungswirtschaft wehrt sich gegen die Pläne von Justizministerin Katarina Barley (SPD), Vermieter bei einer Verletzung der Mietpreisbremse zur Rückzahlung der gesamten zu viel kassierten Miete zu zwingen. "Einem unbefristeten Rügerecht, wie es die Vorschläge von Frau Barley vorsehen, erteilen wir eine klare Absage", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Schon jetzt können Mieter zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie den Vermieter gerügt haben. Diese Begrenzung will Justizministerin Barley aufheben.

Dazu sagte Gedaschko, dessen Verband 3.000 Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt, die einmal vereinbarte Miete sei Ausgangslage für verschiedene weitere Berechnungen und Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen des Mietverhältnisses. "Deswegen muss zu einem festgesetzten Zeitpunkt klar sein, welche Miete tatsächlich gilt."

Zwar müssten absichtliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse unterbunden werden. "Das ist völlig klar", sagte Gedaschko weiter. Ansonsten müsse aber gelten, "dass Rückforderungsansprüche nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag geltend gemacht werden können, sondern zeitlich zu begrenzen sind". Das sei "interessengerecht und dient dem Rechtsfrieden".

Zugleich stellte sich der GdW-Präsident hinter die Forderung des Wohnungskonzerns Vonovia nach einer Sozialwohnungsquote für Neubaugebiete: "Grundsätzlich ist es gut, wenn bei der Ausweisung von Wohngebieten ein bestimmter Prozentsatz an Sozialwohnungen vorgeschrieben wird", sagte Gedaschko der NOZ. Die genaue Quote müsse aber von den Kommunen individuell nach deren Bedarf festgesetzt werden dürfen. Die Vonovia fordert hingegen eine Sozialwohnungsquote von einem Drittel.

Der Verbandschef gab zu bedenken, dass neben Sozialwohnungen Wohnungen für die Mittelschicht im bezahlbaren Preissegment fehlten. Auch den Bau solcher Wohnungen müssten die Kommunen fördern. "Was nicht geht, ist, wenn der Bau von Sozialwohnungen mit Luxuswohnungen gegenfinanziert wird", mahnte Gedaschko. Darüber hinaus sei es wichtig, dass die Grundstücke im Rahmen einer Konzeptvergabe "und nicht nach dem Höchstpreisgebot" vergeben würden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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