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Streit um Verschärfung der Erbschaftssteuer

Archivmeldung vom 06.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Eigenthaler Bild: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Thomas Eigenthaler Bild: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Die Deutsche Steuergewerkschaft hat die Bundesregierung davor gewarnt, die ihr gerichtlich auferlegte Revision des Erbschaftsrechtes "nur im Sinne von politischer Kosmetik und zum Schutz der Unternehmen vor Belastungen" zu planen. Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler sagte der "Leipziger Volkszeitung": "Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot attestiert."

Im Ergebnis dürfe die Koalition auf Druck einer starken Lobby "nicht nur kosmetische Korrekturen" mit der Maßgabe beschließen, dass es unterm Strich nicht mehr an Belastung geben darf. Zumindest bei Großunternehmen muss es nach dem Urteil in Belastungs-Plus geben", mahnt Eigenthaler an. Die CSU will bei ihrer Klausurtagung in Kreuth in einem Positionspapier beschließen, dass bei der Neugestaltung der Erbschaftssteuer eine möglichst unternehmensfreundliche Regelung durchgesetzt wird. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat versprochen, die Unternehmen würden im Ergebnis nicht schlechter als bisher gestellt. "Das würde bedeuten, das Gericht hätte völlig umsonst gearbeitet", meint Eigenthaler unter Hinweis auch auf die zu Protokoll gegebene Sondermeinung dreier Verfassungsrichter. Die Große Koalition, "insbesondere auch die SPD", müsse sich aber "der Verantwortung für das grundgesetzlich festgehaltene Sozialstaatsprinzip bewusst" sein, verlangt der Gewerkschaftschef. "Die Große Koalition hat schon darauf verzichtet, eine Vermögenssteuer einzuführen. Um dem Verfassungsrecht zu entsprechen, ist sie jetzt zumindest verpflichtet, die Erbschaftssteuer so auszubauen, dass sie damit nicht gegen Gleichheitsprinzipien und nicht gegen das Sozialstaatsprinzip verstößt."

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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