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AfD Bayern: Widerspruchsrecht für bayerische Gemeinden – AfD stärkt Kommunen gegen Zwangs-Zuweisung von Asylbewerbern!

Freigeschaltet am 12.11.2024 um 17:09 durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Fraktion wird morgen im Bayerischen Landtag ihren Entwurf für ein Asylnotstandsgesetz vorstellen. Dessen Ziel ist es, Bayerns Gemeinden vor den Folgen der Masseneinwanderung zu schützen. Das Gesetz sieht ein Widerspruchsrecht bei der Zuweisung von Asylbewerbern vor: Kommunen sollen durch einen Gemeinderatsbeschluss Widerspruch einlegen können, wenn die Aufnahme von Asylbewerbern eine unzumutbare Belastung darstellt. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Jörg Baumann erklärt dazu als Vorsitzender des Arbeitskreises Inneres der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Unsere Gemeinden können die illegale Masseneinwanderung nicht mehr bewältigen. Sie müssen endlich ein demokratisches Mitspracherecht bekommen, wenn ihre Infrastruktur und die sozialen Dienste überlastet sind. Dank des von der AfD ausgearbeiteten Gesetzes können sie dann sagen: Schluss mit der zentralistischen Zuweisung von Asylbewerbern ohne Berücksichtigung der Situation vor Ort!“

Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Richard Graupner, fügt hinzu: „Unsere Kommunen sind mit den Folgen der illegalen Massenmigration komplett überfordert. Markus Söder missbraucht das Thema der illegalen Migration jedoch lediglich für seinen Dauerwahlkampf. Solange die Altparteien inklusive der CSU nicht zu einem radikalen Umlenken in der Migrationspolitik willens und fähig sind, müssen wir unsere Kommunen ertüchtigen, sich effektiv gegen die zerstörerischen Folgen von deren Politik zu wehren. Das von uns ausgearbeitete Widerspruchsrecht bietet den Gemeinden eine solche Möglichkeit. Es stärkt somit die Demokratie und verhilft den Kommunen wieder zur Ausübung ihres verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsrechts.“

Quelle: AfD Bayern

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