Bundesregierung hält Vernehmung Snowdens in Russland für möglich
Archivmeldung vom 30.04.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserDie Bundesregierung hält eine Vernehmung des ehemaligen Mitarbeiters des US-Geheimdienstes NSA, Edward Snowden, durch den NSA-Untersuchungsausschuss in seinem russischen Asyl für möglich. Das berichten NDR, WDR und die "Süddeutsche Zeitung". Laut dem Rechtsgutachten einer US-Kanzlei bestehe in diesem Fall allerdings die Möglichkeit, "dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in den USA strafrechtlich verfolgt werden". Für eine Vernehmung Snowdens in der Deutschen Botschaft in Moskau müsste nach Auffassung der Bundesregierung geklärt werden, ob dies seinen Aufenthaltsstatus in Russland gefährden würde.
Eine Vernehmung Snowdens in Deutschland lehnte die Bundesregierung laut eines Entwurfs einer Stellungnahme der Regierung für den Bundestagsausschuss jedoch ab. In dem 27-seitigen Papier heißt es laut NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung", dass eine Einladung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik erheblich gefährden würde. Wiederholt hatten Politiker von Grünen und der Linken gefordert, Snowden als Zeugen vor dem Ausschuss zu hören. Dazu erklärte sich Snowden bereit, sofern seine Sicherheit gewährleistet sei. SPD und CDU setzten durch, dass zunächst die Bundesregierung bis zum 2. Mai zu dieser Frage Stellung beziehen soll. Das Papier wird dem Untersuchungsausschuss an diesem Freitag zugestellt.
Snowden darf nicht nach Deutschland einreisen
Der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden darf offenbar nicht nach Deutschland einreisen. Das ist laut "Bild am Sonntag" das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der Bundesregierung, an dem das Innen- und Justizministerium sowie das Auswärtige Amt beteiligt waren. Der NSA-Untersuchungsaussschuss des Bundestages hatte die Regierung zu der rechtlichen Prüfung aufgefordert.
Seit August 2013 befindet sich Snowden in Russland. Grüne und Linke wollen den Whistleblower unbedingt zur Befragung vor dem Untersuchungsausschuss nach Berlin holen. Doch laut Gutachten sei die USA ein Rechtsstaat, es gebe dort einen gültigen Haftbefehl gegen Snowden und zudem bestehe ein Auslieferungsabkommen mit den Amerikanern. Auch Schutz durch Asyl kommt demnach nicht infrage, weil Snowden nach Ansicht der Bundesregierung juristisch betrachtet kein politisch Verfolgter ist, sondern ein Straftäter. Wie die Experten aus den Ministerien der Zeitung zufolge weiter schreiben, sei die Bundesregierung laut Grundgesetz-Artikel 44 verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss zu helfen und dabei auch die Einreise wichtiger Zeugen zu ermöglichen.
Im Fall Snowden kommt das Gutachten demnach aber zu dem Schluss, dass die rechtlichen Bedenken gegen einen Aufenthalt in Deutschland überwiegen. Patrick Sensburg, Vorsitzender des U-Ausschusses, setzt sich nun für eine Video-Befragung Snowdens ein. "Dabei werden wir sehen, ob Snowden wirklich etwas Neues zu sagen hat. Sollte das der Fall sein, werden wir überlegen, ob der Ausschuss nach Moskau reist", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag". Sensburg hat allerdings Zweifel an der Glaubwürdigkeit Snowdens: "Wir wissen nicht, welchen Einfluss die russischen Geheimdienste mittlerweile auf Snowden haben und ob er für die Verbreitung von Desinformationen eingespannt wird."
Quelle: dts Nachrichtenagentur