Bericht: Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten
Archivmeldung vom 22.11.2022
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie zum 1. März 2023 geplante Gaspreisbremse soll offenbar rückwirkend schon ab Januar gelten. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse, den Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstagmorgen in die Ressortabstimmung gegeben hat.
Am Kern des Vorhabens ändert sich demnach nichts. Die Verbraucher "erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgas- oder Wärmeverbrauchs zu zwölf beziehungsweise 9,5 Cent je Kilowattstunde", heißt es in dem Entwurf. Bei Industriekunden sind es 70 Prozent ihres Erdgas- oder 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu sieben beziehungsweise 7,5 Cent je Kilowattstunde.
Ursprünglich war geplant, den Entwurf bereits am vergangenen Freitag im Kabinett zu beschließen, es kam aber zu Verzögerungen. Mittlerweile wird für Mittwoch mit einem Kabinettsbeschluss gerechnet.
Union begrüßt Gesetzentwurf für Gas- und Strompreisbremse
Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) hat die geplanten Änderungen an der Gas- und Strompreisbremse begrüßt, warnt aber vor Chaos bei der Umsetzung. "Ein Start zum ersten Januar wäre wichtig und richtig", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zum Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Das muss dann aber auch klappen." Laut Entwurf sollen die Gas- und Strompreisbremsen ab März gelten, die Entlastungsbeträge aber "rückwirkend für Januar und Februar angerechnet werden". Würde die rückwirkende Entlastung nicht klappen, dann "steigen Unsicherheit und Frust enorm an", so Spahn. Die Ampel habe erst den Sommer und dann den Herbst vertrödelt. "Jetzt droht die Ampel mit einem Hauruck-Verfahren erneut Chaos zu produzieren. Hoffen wir, dass es nicht die Chaosumlage 2.0 wird."
Quelle: dts Nachrichtenagentur