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Bundesrechnunghof: BA-Zuschüsse an Leiharbeitsfirmen unzulässig

Archivmeldung vom 26.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Brigitte Pothmer Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, on Flickr CC BY-SA 2.0
Brigitte Pothmer Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Bundesrechnungshof und die Grünen im Bundestag haben die Vergabe von Arbeitsmarktzuschüssen an Zeitarbeitsunternehmen als unzulässig und nicht hat sachgerecht kritisiert. Die Förderung "mit einem Eingliederungszuschuss an Unternehmen der Zeitarbeitsbranche bei Leiharbeitsverhältnissen" sei "nicht rechtmäßig", heißt es in der 22-seitigen Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs, über die die "Berliner Zeitung" berichtet.

Die Eingliederungszuschüsse (EGZ) der Bundesagentur für Arbeit dienten dazu, eine geminderte Leistungsfähigkeit neu eingestellter Arbeitskräfte auszugleichen. Die Minderleistung entstehe typischerweise aber nicht in den Zeitarbeitsfirmen, die EZG erhielten, sondern in den entleihenden Unternehmen, heißt es in der an die Bundesregierung adressierten Mitteilung. In der Folge würden die Zeitarbeitsunternehmen durch die EGZ "ungerechtfertigt begünstigt". Dabei geht es um nicht geringe Summen:

Allein drei große Leiharbeitsfirmen, bei denen 2013 zusammen knapp 120.000 Leiharbeiter beschäftigt waren, erhielten in den Jahren 2013 und 2014 fast 9,7 Millionen Euro aus der EGZ-Förderung, stellten die Prüfer fest. Mittlerweile hätten große Unternehmen sogar auf die EGZ-Antragstellung spezialisierte Stellen eingerichtet. Die Förderung habe sich "zu einer Lohnsubvention an einzelne Unternehmen" entwickelt und führe zu Wettbewerbsverzerrungen, heißt es in der Mitteilung.

Die Dimension der EGZ ergibt sich dem Bericht zufolge auch aus der extrem hohen Personal-Fluktuation der Branche. Laut Bundesrechnungshofs wurden allein im zweiten Halbjahr 2013 rund 500.000 Leiharbeitsverhältnisse neu geschlossen, aber auch 547.000 beendet.

Kritik an dieser Praxis üben auch die Grünen. "In Leiharbeit vermittelte Arbeitslose werden schneller wieder Kunden der Agenturen und Jobcenter als in allen anderen Branchen", sagte Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion der Zeitung.

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion heißt es , dass rund 100.000 der insgesamt 287.000 Arbeitslosen, die 2014 von der BA vermittelt wurden, in Zeitarbeitsfirmen eine Anstellung fanden. Das waren 35 Prozent aller Jobsuchenden, die die Arbeitsverwaltung 2014 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen konnte. Zugleich beschäftigen die bundesweit rund 18.000 Zeitarbeitsunternehmen nur rund 2,5 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Pothmer kritisierte, dass Jobcenter und Agenturen mit der Vermittlung an die Zeitarbeitsfirmen vor allem ihre Statistik aufbesserten, ohne für dauerhafte Beschäftigung zu sorgen. "Mit einer nachhaltigen Arbeitsintegration aber hat der hohe Anteil an Vermittlungen in Leiharbeit nichts zu tun", stellte Pothmer fest. Die Verschwendung wertvoller Ressourcen der BA müsse ein Ende haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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