FDP-Rechtschutz für Lindner gegen Schröder
Archivmeldung vom 20.02.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Streit zwischen dem früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Generalsekretär der FDP in NRW, Christian Lindner, eskaliert. Der FDP-Landesvorstand gewährt Lindner Rechtschutz in der juristischen Auseinandersetzung. Schröder will Lindner Äußerungen zu Schröders Beratung im Zusammenhang mit dem Börsengang der Essener RAG untersagen.
In dem Beschluss, aus dem die
Rheinische Post zitiert, heißt es: "Der
Landesvorstand nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass der
ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder den Generalsekretär der
FDP-NRW, Christian Lindner, mit einer weiteren Unterlassungserklärung
zwingen will, auf seine aus Sicht der FDP-NRW zulässige Kritik zu
verzichten. Der Landesvorstand hält es für richtig, dass der
Generalsekretär die Unterzeichnung der Unterlassungserklärungen
verweigert, und sichert ihm für den Fall gerichtlicher Verfahren
Rechtschutz zu."
Eine erste Unterlassungserklärung betraf die Aussage: "Die RAG
versucht offenbar, sich ihren eigenen Börsengang zu erkaufen, indem
sie mit Schröder und Merz einflussreiche Politiker auf ihre
Gehaltliste setzt." Dies ließ Schröder als "falsch" zurückweisen.
Eine zweite Unterlassungserklärung betrifft die Äußerung Lindners:
"Unabhängig davon, ob Schröder von der RAG bezahlt oder
unwahrscheinlicherweise nicht bezahlt wird".
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post