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Gutachten: Staat könnte Geld von unliebsamen Politikern und Fraktionen Geld weg nehmen

Archivmeldung vom 08.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Kommunale Mandatsträger von verfassungsfeindlichen Parteien wie der NPD lassen sich von staatlichen Zuwendungen ausschließen, sofern das Grundgesetz entsprechend geändert wird. Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten für den Deutschen Städte- und Gemeindebund. Die Expertise liegt dem "Handelsblatt" vor.

Laut dem Gutachten könnte im Grundgesetz mit einer "Annexregelung" festgelegt werden, dass die Landesgesetzgeber berechtigt sind oder gegebenenfalls sogar verpflichtet werden, "kommunale Mandatsträger, Gruppen und Fraktionen, die sich aus Mitgliedern verfassungsfeindlicher Parteien zusammensetzen, von Geld- und Sachleistungen auszunehmen".

Wenn für eine Partei wie die NPD, die so unwichtig und klein ist, daß selbst das Bundesverfassungsgericht sie nicht verbietet, mal wieder das Grundgesetz geändert wird, könnte dies schwere Folgen für die Demokratie haben.

Warum nicht noch eine Grundgesetzänderung um alle Parteien die nicht in ein Konzept passen gleichermaßen die Finanzmittel nehmen? Und da Parteien, auch die NPD, von Menschen gewählt werden und diese nach einem Verbot einfach eine neue machen werden, wäre ein logisch nächster Schritt solche Menschen gleich lebenslang wegzusperren. Dafür müßte nur mal wieder das Grundgesetz geändert werden. Das ist mittlerweile ja eine leichte Übung geworden. Ob dies allerdings noch mit Demokratie, Rechtstaat und Freiheit etwas zu tun hat, darf bezweifelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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