Finanz- und Arbeitsministerium unternehmen Vorstoß zur Betriebsrente
Archivmeldung vom 12.05.2017
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Freigeschaltet durch André OttUm den Gesetzentwurf für den Ausbau der Betriebsrenten zu retten, haben die Bundesministerien für Finanzen und für Arbeit einen überraschenden Vorstoß unternommen: In einem Schreiben an die verhandelnden Abgeordneten haben sie "Vorschläge für Formulierungshilfen" unterbreitet, die das sogenannte Garantieverbot aufweichen würden, berichtet der "Spiegel".
Das Verbot bedeutet, dass der Arbeitnehmer keinerlei Garantie für die Höhe seiner künftigen Betriebsrente erhält. Ziel des neuen Vorschlags ist es, den Versicherten weiterhin eine Mindestrente zu ermöglichen. Das würde das geplante Sozialpartnermodell grundlegend verändern, bei dem künftig die Tarifparteien die Betriebsrente für ihre Mitglieder aushandeln sollen, schreibt der "Spiegel".
In dem Modell war statt einer festen Rentenhöhe eine sogenannte Zielrente geplant, die nicht garantiert gewesen wäre. Das wollte vor allem die CSU nicht mittragen. Die Versicherten würden das nicht wollen, so das Argument. Die "mögliche Lösung" laut der Ministerien: Die Betriebsrentner sollen zum Rentenbeginn in ein privates Vorsorgeprodukt wechseln dürfen, das eine Mindestrente garantiert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur