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Lindner gegen Klimageld in dieser Legislaturperiode

Archivmeldung vom 13.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christian Lindner (2021)
Christian Lindner (2021)

Bild: Eigenes Werk /SB

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will erst in der nächsten Legislaturperiode über die Auszahlung eines von der Ampel-Koalition geplanten Klimageldes entscheiden. "Ob wir die Förderlandschaft in diese Richtung politisch umbauen, das wird nach der nächsten Wahl zu entscheiden sein", sagte der FDP-Chef der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagausgabe).

"Ab 2025 können wir technisch eine Pro-Kopf-Auszahlung vornehmen", so Lindner. "Damit liegen wir im Plan." Die Idee des Klimagelds ist, den Menschen die Einnahmen aus dem CO2-Preis pro Kopf zurückzuüberweisen. "Gegenwärtig werden die Einnahmen aber genutzt für die Förderung von Heizungen, Gebäudesanierung, grüner Stahlproduktion, Ladesäulen für E-Autos und so weiter", so der Finanzminister. "Kurz gesagt, weil ein Haushalt eine Wärmepumpe gefördert bekommt, können in dem Jahr einige hundert andere kein Klimageld ausbezahlt bekommen. Man kann das Geld nicht zweimal ausgeben", sagte er. 

"Das Klimageld würde also die Förderungen, die wir jetzt haben, ersetzen." Über einen solchen Systemwechsel kann aus seiner Sicht erst nach der nächsten Bundestagswahl entschieden werden. Im Koalitionsvertrag heißt es, man werde "einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld)", um einen künftigen Preisanstieg der CO2-Preise "zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten". In den Wahlprogrammen aller Ampel-Parteien zur vergangenen Bundestagswahl war das Versprechen eines Klimageldes enthalten. Im FDP-Programm wurde dieses als "Klimadividende" bezeichnet. Wörtlich hieß es dort: "Darüber hinaus wollen wir Aufkommensneutralität durch die Rückzahlung eines jährlich zu berechnenden pauschalen Betrages, also einer Klimadividende, an jede Bürgerin und jeden Bürger gewährleisten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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