55 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der »Identitären Bewegung« nach Aktion am Bundesjustizministerium
Archivmeldung vom 14.06.2017
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Freigeschaltet durch André OttNach der Aktion der Gruppe »Identitären Bewegung« vor dem Bundesjusitzministerium in der Hauptstadt ermitteln die Berliner Strafverfolgungsbehörden in insgesamt 55 Fällen. Das geht aus einer unveröffentlichten Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) hervor, über die die in Berlin erscheinende Tageszeitung »neues deutschland« berichtet.
Demnach ermitteln die Behörden in 29 Fällen wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie in 26 Verfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Die Bewegung hatten am 19. Mai dieses Jahres erfolglos versucht, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu besetzen.
Nach Informationen des »neuen deutschlands« wurden insgesamt 49 Personen bei der Aktion der Identitären Bewegung erfasst. »Wir erwarten, dass die Ermittlungsbehörden bei dieser Gruppierung mit allem nötigen Ernst herangehen. Ermittler behaupten, daß die Identitären kein patriotischer Spaßverein sei.
Die Aktion am Justizministerium zeigt, dass sie mitunter auch vor Gewalt nicht zurückschrecken«, sagten die Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader dem »nd«. Die sogenannte Identitäre Bewegung plant für den kommenden Samstag in Berlin einen Aufmarsch, aus der aus ganz Europa hunderte Anhänger der patriotischen Bewegung erwartet werden. Die Bewegung erhält aus ganz Europa Zulauf von unzufriedenen EU-Bürgern.
Quelle: neues deutschland (ots)