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Mordaufrufe gegen Beck: Verfahren größtenteils eingestellt

Archivmeldung vom 02.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Volker Beck Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, on Flickr CC BY-SA 2.0
Volker Beck Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Verfahren gegen Pegida-Anhänger, die auf Facebook Morddrohungen gegen den Grünen-Politiker Volker Beck ausgesprochen hatten, sind größtenteils eingestellt worden. Das geht aus Briefen der damit befassten Staatsanwaltschaften an Beck hervor, aus denen die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zitieren. Der Bundestagsabgeordnete hatte im Dezember 2015 Pegida-Anhänger verklagt, die auf der Facebook-Seite des Bündnisses dazu aufgerufen hatten, ihn zu schächten oder zu töten.

Auslöser war damals ein Interview, in dem Beck Religionsfreiheit auch für Juden und Muslime gefordert hatte - wozu auch das Schächten von Tieren aus religiösen Gründen und die Beschneidung gehöre. In einem Fall muss ein Mann 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Verfahren gegen den Mann wird laut dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld "vorläufig eingestellt, weil sich der Beschuldigte, der nicht vorbestraft ist, geständig gezeigt und sein Verhalten glaubhaft bedauert hat".

Andere Verfahren wurden den Funke-Zeitungen zufolge ohne Zahlungen eingestellt. Beck kritisierte die Staatsanwaltschaften. "Wer mich schächten oder erschießen möchte, muss in der Regel keine Strafe fürchten", sagte Beck den Funke-Zeitungen.

"Mit diesen alltäglichen Drohungen muss ich leben." Er sorge sich aber um Menschen, "die sich ebenfalls für Flüchtlinge und gegen Hass engagieren, die sich alleingelassen fühlen". Daher solle die Justizministerkonferenz darüber beraten, ob für die Bekämpfung des Hasses im Netz nicht mehr Ermittlungskapazitäten mobilisiert werden können. Beck fordert keine neuen Gesetze, "sondern eine konsequente Anwendung des bestehenden Rechts".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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