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Scharfe Kritik des Bundesrechnungshofs an Lobbyisten in Bundesministerien

Archivmeldung vom 02.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Rund 300 Vertreter von Unternehmen und Verbänden haben allein in den Jahren 2004 bis 2006 in Bundesministerien gearbeitet. Dabei wurden sie überwiegend von der Privatwirtschaft weiterbezahlt. Zu diesem Ergebnis kommt nach einem Bericht des ARD-Magazins MONITOR (Das Erste, Donnerstag, 3. April, 21.45 Uhr) eine interne Prüfung aller Bundesministerien durch den Bundesrechnungshof.

Bislang war von der Bundesregierung nur die Zahl von rund 100 "externen Mitarbeitern" eingeräumt worden.

In dem vertraulichen Bericht wird scharfe Kritik an der gängigen Praxis geübt, Mitarbeiter weiter von Privatunternehmen bezahlen zu lassen: "Das Risiko von Interessenkonflikten" bestehe insbesondere beim Einsatz von Mitarbeitern "von Privatunternehmen und Verbänden, die naturgemäß eigene, häufig gewinnorientierte Interessen verfolgen", heißt es in dem Bericht.

Die Prüfer des Rechnungshofs kritisieren, dass die Mitarbeiter in staatlichen Aufsichtsbehörden arbeiteten und zum Teil direkt an Gesetzen und Verordnungen mitwirken. Ihre Bezahlung durch Unternehmen und Verbänden lasse "befürchten, dass Interessenkonflikte oder zumindest in der Außenwahrnehmung der 'böse Schein' fehlender Neutralität entstehen".

Laut MONITOR listet der Bundesrechnungshof eine ganze Reihe problematischer Fälle auf, in denen die externen Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft unmittelbar mit Vorgängen befasst waren, die die Geschäftsinteressen ihrer Arbeitgeber betrafen. Der Einsatz von Externen "mit konkretem Bezug zu den Geschäftsinteressen der entsendenden Stellen" könne Zweifel an der staatlichen Neutralität wecken, kritisieren die Prüfer.

Mehr als 60 Prozent der "externen Mitarbeiter" vertraten demnach die Bundesregierung nach außen, weit über die Hälfte dieser Mitarbeiter erstellten Leitungsvorlagen. In zwei Fällen bekleideten die "externen Mitarbeiter" sogar den Posten eines Referatsleiters. Problematisch sei, das gut ein Viertel der "Leihbeamten" an Vergabeverfahren beteiligt waren. Gut 20 Prozent der Leihbeamten aus Unternehmen und Verbände hätten laut Bericht direkt an Gesetzen und Verordnungen mitgeschrieben, berichtet MONITOR. Auch arbeiteten externe Mitarbeiter in Referaten der Bundesministerien, die für ihre eigenen Unternehmen zuständig seien. Einige dieser Mitarbeiter waren auch an gesetzlichen Vorschriften mit unmittelbarer Auswirkung auf ihre Unternehmen beteiligt.

Der Bundesrechnungshof bemängelt überdies das Fehlen klarer Regeln für den Einsatz "externer Mitarbeiter" und fordert, diesen zeitlich klar zu begrenzen. Auch sollten die mit konkreten Aufgaben in Ministerien betrauten Konzernmitarbeiter grundsätzlich von der Bundesregierung bezahlt werden und nicht von Unternehmen oder Verbänden. Kritisch sehen die Prüfer auch, dass externe Mitarbeiter in der Regel weder im Ministerium, noch bei externen Veranstaltungen kenntlich gemacht worden seien. Die derzeitige Praxis in den meisten Ministerien mache die Tätigkeit externer Beschäftigter nicht "ausreichend transparent". Insgesamt dürfe der Einsatz externer Mitarbeiter  "nur Ausnahmecharakter haben".

Der Bundesrechungshof fordert von der Bundesregierung einen "einheitlichen Verhaltenskodex für den Einsatz von externen Beschäftigten". Sie sollten an Gesetzen, Gesetzentwürfen und Vergabeverfahren nicht teilnehmen dürfen. Außerdem sollten sie nicht in Funktion arbeiten, dass Geschäftsinteresse des entsenden Unternehmen bzw. Verbands berührt.

Quelle: WDR

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