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Plan der Bundesregierung: Prozesskostenhilfe soll wegfallen

Archivmeldung vom 04.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, soll die Prozesskostenhilfe (PKH) abgeschafft werden. Diese wurde im Jahr 1981 von Innenminister Gerhart Baum (FDP) während der rot-gelben Koalition eingeführt.

In Zukunft werden gering Verdiener ihr Recht nur noch einklagen können, wenn sie einen Kredit bekommen. Damit sollen die Bundesländer um 65 Millionen Euro entlastet werden. Man rechnet damit, dass es so 130.000 Fälle weniger gibt, die es vor Gericht schaffen.

Gerhart Baum kritisiert: “"Was jetzt geschieht, ist eine Aushöhlung der Rechte, insbesondere für Niedriglohnbezieher. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht verabschiedet wird.”"

Quelle: Konsumer.info (News4Press)

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