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Hessens Justizministerin will Zwang zum Fasten bei Kindern bestrafen

Archivmeldung vom 09.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ramadan (Symbolbild)
Ramadan (Symbolbild)

Bild von ambroo auf Pixabay

Nachdem mehrere Schuldirektoren die negativen Konsequenzen des Fastens muslimischer Schüler in Deutschland für ihre Mitarbeit im Unterricht beklagt haben, hat Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) angekündigt, Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder im Ramadan zum Fasten zwingen, künftig strafrechtlich verfolgen lassen zu wollen.

"Wer kleine Kinder dazu bringt, in der Zeit des Ramadans zu fasten, übt einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf diese Kinder aus. Durch Eltern oder Dritte erzwungenes Kinderfasten sollte deshalb gesetzlich untersagt und strafrechtlich sanktioniert sein", sagte Kühne-Hörmann der "Bild-Zeitung". Für Hessens Justizministerin steht fest, dass der Schutz des Kindeswohls zwar an vielen Stellen im Strafgesetzbuch abgesichert sei, aber hier eben noch nicht ausreichend greife. So sehe etwa der Paragraf 171 Strafgesetzbuch (StGB) bei "Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht" eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Dort heißt es: "Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Dieser strafrechtliche Schutz reiche "im Moment aber noch nicht aus, um Kinder und Jugendliche vollumfänglich in ihrer ungestörten Entwicklung und freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu schützen", so Kühne-Hörmann. Die Ministerin schlägt daher eine Erweiterung des Paragrafen 171 StGB vor. "Ich bin dafür, dass sich Eltern, die ihre Kinder in einer religiös fundamentalistischen Art und Weise erziehen, künftig strafrechtlich - und damit vor Gericht - verantworten müssen", so Hessens Justizministerin.

Hier sieht die CDU-Politikerin sogar noch weitere Ansatzpunkte für eine Gesetzesverschärfung zur Stärkung des Kindeswohls. "Wir haben in der Vergangenheit das Thema Kindeswohl und die Verletzung der Erziehungspflicht zum Beispiel in Bezug auf die sogenannten IS-Mütter debattiert, die mit ihren Kindern in den Dschihad gereist sind", sagte Kühne-Hörmann der "Bild-Zeitung". Wenn dies aber vor der Haustür geschehe, wenn "Mädchen gegen ihren Willen zur Gesichts- und Körperverhüllung gezwungen oder zum Verzicht auf bestimmte Freizeitaktivitäten", zum Beispiel Kino- oder Gaststättenbesuche genötigt würden, sei dies noch kein Thema. "Wir sollten deshalb damit anfangen, entsprechende Regeln zu setzen", so die hessische Justizministerin weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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