Sterbehilfe-Gesetz: Patientenschützer fordern Freigabe der Bundestags-Abstimmung
Archivmeldung vom 17.01.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtAngesichts des Streits zwischen Union und FDP über ein Sterbehilfe-Verbot fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die Abstimmung zu dem Thema im Bundestag freizugeben und den Fraktionszwang aufzuheben. "Die Deutsche Stiftung Patientenschutz appelliert an die Regierungskoalition, diese ethisch wichtige Frage vom Bundestag beantworten zu lassen.
Deshalb sollte der Fraktionszwang bei der Abstimmung über das Verbot aufgehoben werden", sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der "Welt" (Donnerstagausgabe). Brysch fügte hinzu: "Auch wenn die Bundesregierung den bisherigen Entwurf eingebracht hat, wäre die Zustimmung zur Freigabe der Abstimmung ein Zeichen von Größe und nicht von Schwäche."
Die Stiftung unterstützt dabei die jetzt von zahlreichen Unionsabgeordneten vorgebrachte Forderung, nicht nur die kommerzielle ("gewerbsmäßige") Sterbehilfe strafrechtlich zu verbieten, wie es Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant, sondern auch die bloß organisierte ("geschäftsmäßige") Suizid-Beihilfe.
Brysch hält die von der Ministerin geplante Begrenzung auf kommerzielle Anbieter für wirkungslos: "Bisher war das angedachte strafrechtliche Verbot der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung nur ein Symbol. In der Praxis hätte dieses Gesetz keine Wirkung." Daher müsse jetzt entschieden werden, "ob wir Organisationen tolerieren wollen, die den Tod aus den Gelben Seiten anbieten". Brysch sieht dabei eine "Mehrheit für das Verbot der geschäftsmäßig organisierten Suizidhilfe im Bundestag. Dafür sollte die Regierungskoalition jetzt den Weg frei machen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur