Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen am Dieselpaket

Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen am Dieselpaket

Archivmeldung vom 17.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Müller (2018) "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen"
Klaus Müller (2018) "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen"

Bild: Screenshot MoMo Sendung ARD / Eigenes Werk

Anlässlich der Verkehrsministerkonferenz an diesem Donnerstag in Hamburg fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) deutliche Nachbesserungen am Dieselkonzept der Bundesregierung. In einem Brief an den VMK-Vorsitzenden, den parteilosen Hamburger Verkehrssenator Frank Horch, kritisiert VZBV-Chef Klaus Müller, das Regierungskonzept schaffe "nicht hinreichend Klarheit und Rechtssicherheit" für die betroffenen Dieselhalter. Bund und Länder müssten aber schnell handeln, "damit saubere Luft und individuelle Mobilität in den Städten gesichert wird".

In dem Schreiben, das auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugegangen ist und über welches das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe) berichtet, listet Müller mehrere Punkte für Nachbesserungen auf. So verlangt Müller etwa, dass die Regierung Bußgelder gegen Hersteller verhängt, die nachweislich illegale Abschaltsoftware eingesetzt haben. Da hier ein Verstoß gegen die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vorliege, sei ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug möglich. Das Geld solle in einen Fonds fließen, aus dem von Fahrverboten betroffene Dieselhalter unterstützt werden. "Besitzer von Dieselautos der Abgasstufe Euro 4 oder niedriger erhalten für das Entsorgen des Fahrzeugs 5.000 Euro", schreibt Müller.

Sie könnten entscheiden, ob damit ein Neuwagen oder andere Mobilität finanziert werde. Außerdem fordert Müller, für Neuwagenkäufer die Umtauschprämie mit einer fünf Jahre geltenden Mobilitätsgarantie zu verknüpfen. Das heißt: Im Falle eines künftigen Fahrverbotes für ein umgetauschtes Auto wäre der Händler verpflichtet, "das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis minus eines Nutzungsentgelts zu erstatten". Eine "klare" Garantieregelung fordert der VZBV-Chef auch für die Diesel-Fahrzeuge, in die nachträglich SCR-Katalysatoren eingebaut werden sollen. "Die Garantie auf einwandfreie Funktion der Nachrüstsysteme und etwaige Schäden am Fahrzeug durch die Nachrüstung m üssen Hersteller und Nachrüster für mindestens fünf Jahre anbieten." Dies sei notwendig, so Müller, "um das technische wie auch das finanzielle und juristische Risiko nicht auf den Dieselbesitzer abzuwälzen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte plugin in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige