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Lkw-Maut zur Verbrechensbekämpfung Datenschutzbeauftragter Schaar: System für Fahndungszwecke nicht auslegt

Archivmeldung vom 05.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifelt, ob Daten aus der Lkw-Maut bei der Verbrechensbekämpfung hilfreich sein können. "Die Befürworter einer Gesetzesänderung gehen von der falschen Annahme aus, dass alle gewünschten Daten vorhanden sind", sagte Schaar der "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag-Ausgabe).

"Dabei sind die Mautgeräte an vielen Brücken gar nicht scharf gestellt. Das System ist für Fahndungszwecke nicht ausgelegt." Grundsätzlich sei er "gegenüber einer Gesetzesänderung skeptisch. Zumindest sollte sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Daten dürfen nur bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Vergewaltigung benutzt wer den, nicht etwa bei Geschwindig keitsüberschreitungen. Der Kreis der einbezogenen Daten muss möglichst gering sein. Es bedarf eines Richtervorbehalts. Und schließlich dürfen keine zusätzlichen Daten er hoben werden."Das Bundesinnenministerium plant eine Änderung des Mautgesetzes aus dem Jahr 2004, um die Daten für Fahndungszwecke nutzbar machen zu können. Nach dem gelten den Gesetz ist dies verboten.

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

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