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Gutachter des Bundestags: Mindestlohnausnahmen Gefahr für sozialen Frieden

Archivmeldung vom 16.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland gefährdet, sollte die Bundesregierung Flüchtlinge generell vom Mindestlohn ausschließen. Dies wäre dazu geeignet, "den sozialen Frieden zu gefährden und ausländerfeindlichen Tendenzen in der Gesellschaft Vorschub zu leisten", heißt es in einem Gutachten des unabhängigen Bundestags-Fachbereichs, das der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Gleichzeitig äußern die Autoren der Dienste, die die politische Arbeit der Abgeordneten durch Fachinformationen und Stellungnahmen unterstützen sollen, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken: Insgesamt dürfte "eine pauschale Mindestlohnausnahme unabhängig von der vorgesehenen Dauer nicht als angemessen im Sinne der verfassungsrechtlichen Interessenabwägung zu betrachten sein." Dafür nennen sie gleich mehrere Gründe:

Erstens wären die Interessen von allen bereits hier lebenden Arbeitnehmern berührt. Für sie bedeute eine Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge "einen Wettbewerbsnachteil, da sie befürchten müssen, dass Arbeitgeber bei gleicher Qualifikation einen für sie günstigeren Arbeitnehmer mit Fluchthintergrund bevorzugt einstellen". Dies würde den Arbeitsmarkt "insgesamt verzerren und damit die Arbeitsmarktgerechtigkeit bedrohen".

Zweitens würde eine solche Bevorzugung von Flüchtlingen "letztlich Risiken für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bergen". Damit wäre "einer sozialen Integration der bevorzugten Gruppe" nicht gedient. "Die Entstehung unerwünschter Parallelgesellschaften könnte die Folge sein", warnen die Experten.

Drittens sei die Gruppe der Flüchtlinge viel zu unterschiedlich. Es gebe unter ihnen auch solche mit hoher Qualifikation. Diese benötigten Ausnahmen vom Mindestlohn gar nicht und wären dadurch "unangemessen benachteiligt".

Viertens gebe es genug andere Förderprogramme, um Flüchtlingen den Sprung auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Und die seien "bei gleicher Eignung weniger belastend".

Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, sagte zu dem Gutachten: Wer jetzt noch Löhne für Flüchtlinge unterhalb der 8,50 Euro fordere, bereite nur "den Nährboden für Ressentiments. Flüchtlinge werden so dem Vorwurf ausgesetzt, mit Dumpinglöhnen die Arbeitsmarktchancen einheimischer Arbeitsloser zu schmälern. Es stehen genügend Populisten bereit, die das für ihre Zwecke nutzen würden".

Die Abgeordnete erinnerte auch daran, dass Arbeitgeber die bereits bestehenden Ausnahmen für Langzeitarbeitslose kaum nutzten. Sie warnte daher vor "Scheinlösungen", die auch Flüchtlinge am Arbeitsmarkt "keinen Millimeter weiterbringen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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