86 Prozent der Bürger empfinden ihre Belastung als zu hoch!
Archivmeldung vom 27.04.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Das ist kein Spitzenplatz, auf den wir stolz sein können!", kommentiert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt) die Ergebnisse der neuen OECD-Studie zur Steuer- und Aufgabenbelastung von Arbeitnehmern. Gestern gab die Organisation bekannt, dass im Durchschnitt bei einem Single fast 50 Prozent des Einkommens für Steuern und Sozialabgaben an den Staat gehen.
Das ist deutlich zu viel, dies empfinden auch die Bürger so. In einer Umfrage im Auftrag des BdSt gaben in diesem April 86 Prozent der Befragten an, dass sie ihre persönliche Steuer- und Abgabenbelastung als zu hoch empfinden. Vor drei Jahren sagten dies nur 63 Prozent der Teilnehmer und zu Beginn dieses Jahres 81 Prozent. Damit ist der aktuelle Wert der höchste seit Beginn der Trendumfrage im März 2015. Allein seit Antritt der großen Koalition hat die gefühlte Belastung um fünf Prozentpunkte zugelegt! An den repräsentativen Umfragen nahmen jeweils über 1.000 Personen teil. "Die Umfragewerte und die Ergebnisse der OECD sind ein klares Zeichen, dass die Politik jetzt etwas tun muss. Der Soli muss für alle abgeschafft werden, und zwar deutlich vor dem von der großen Koalition genannten Datum 2021," fordert Holznagel. Auch eine Senkung der Arbeitslosenbeiträge von aktuell 3 Prozent auf 2,5 Prozent würde die Arbeitnehmer schnell entlasten.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ermittelt, dass deutsche Arbeitnehmer im internationalen Vergleich stark durch Steuern und Abgaben belastet werden. Bei Ledigen nimmt Deutschland hinter Belgien den zweiten Platz ein. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern nimmt Deutschland international Platz 5 ein. Auch bei Familien liegt die Belastung über dem Durchschnitt der Industriestaaten.
Zum Hintergrund: Warum der Soli abgeschafft gehört, lesen Sie im der DSi kompakt Nr. 28, das Interessierte unter www.steuerzahler.de abrufen können.
Quelle: Bund der Steuerzahler (BdSt)