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Beckstein: 15 Jahre bei Mord unerträglich

Archivmeldung vom 24.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bayerns künftiger Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) ist strikt gegen eine Freilassung inhaftierter Mörder nach nur fünfzehn Jahren Haft. Beckstein, derzeit noch Innenminister in München, sagte im Gespräch mit der "Rheinischen Post":

"Zunächst unterstütze ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass auch ,Lebenslange' eine Chance haben müssen, noch zu Lebzeiten aus dem Gefängnis herauszukommen, wenn sie keine Gefahr mehr darstellen und ein erheblicher Zeitraum seit der Tat bzw. der Verurteilung vergangen ist." Auf die Frage, was er unter "erheblichem Zeitraum" verstehe, antwortete Beckstein: "Das Gesetz schreibt vor, dass erstmals nach 15 Jahren eine Haftentlassung geprüft werden muss. Ich halte es aber für unerträglich, wenn jemand nach einem Mord, vielleicht sogar nach Serienmorden bereits nach 15 Jaren wieder freikommt." Der designierte Nachfolger von Edmund Stoiber an der Spitze des Freistaates fuhr fort: "Die Haftzeit eines 'Lebenslangen' ist in Bayern durchschnittlich deutlich länger als in anderen Bundesländern. Wir machen es richtig, weil der Staat bei den rechtstreuen Bürgern auch als gerecht strafender Staat angesehen werden muss."

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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