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Finanzministerium bringt Unternehmenssteuerreform ins Kabinett

Archivmeldung vom 22.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF, auch Bundesfinanzministerium)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF, auch Bundesfinanzministerium)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesfinanzministerium will am kommenden Mittwoch die geplante Reform der Körperschaftsteuer ins Bundeskabinett einbringen. Das berichtet das "Handelsblatt".

Kern des Gesetzesentwurfs ist demnach die Einführung einer Option, die es einer Personengesellschaft ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Bislang werden Personengesellschaften aufgrund komplexer Vorschriften für die Einbehaltung von Gewinnen steuerlich häufig benachteiligt.

"Die Option zur Körperschaftsteuer stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen dar", heißt es im Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums zum Gesetzesentwurf. Zudem sieht das Gesetz vor, dass künftig neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein sollen. "Dadurch werden die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften maßgeblich erweitert, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen", heißt in dem Schreiben.

Die Kabinettsbefassung sei für den 24. März vorgesehen. Ebenfalls will das Bundesfinanzministerium das lange umstrittene Außensteuergesetz (ATAD) auf den Weg bringen, welches unter anderem die Besteuerung ausländischer Tochtergesellschaften deutscher Konzerne regelt. Deutsche Firmen im Ausland müssen erzielte Gewinne in Deutschland nachversteuern, wenn sie im Ausland mit weniger als 25 Prozent belastet wurden. Das Finanzministerium hatte in Aussicht gestellt, die Schwelle auf 15 Prozent abzusenken, auch das Bundeswirtschaftsministerium hatte darauf gedrungen. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium in dem Gesetzesentwurf nun davon abgesehen und setzt mit dem Gesetz nun lediglich kleinere EU-Vorschriften beim Kampf gegen Steuervermeidung um.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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