Kampeter/Fuchtel: Umfassender Reformbedarf bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Hartz-IV-Bereich
Archivmeldung vom 28.05.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich der öffentlichen Anhörung der Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Problemen bei Kosten der Unterkunft und der Prozesslawine beim SGB II erklärten der haushaltspolitische Sprecher, Steffen Kampeter MdB sowie der zuständige Berichterstatter, Hans-Joachim Fuchtel MdB:
Die heutige öffentliche Anhörung der Arbeitsgruppe Haushalt der Unionsfraktion zu den Problemen und Lösungsmöglichkeiten um einen wichtigen Hartz-IV-Bereich, nämlich den Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II, hat umfassenden Reformbedarf aus Sicht des Bundeshaushaltes ergeben. Wie der Bundesrechnungshof auch festgestellt hat, ist die bisherige Rechtspraxis sehr uneinheitlich und führt zu fehlerhafter Sachbearbeitung und zu einer ungerechten Behandlung der Leistungsempfänger.
Die Unionsfraktion sieht im Wesentlichen drei Lücken in diesem Bereich:
1. Wirtschaftlichkeitslücke: Die Anhörung hat ergeben, dass durch Unerfahrenheit und Uneinheitlichkeit bei der Rechtsanwendung Steuerzahlermittel verschwendet werden. Allein das Land Berlin vergeudet deswegen einen zweistelligen mittleren Millionenbetrag.
2. Gerechtigkeitslücke: Je nach Wohnort werden in der Praxis die Leistungsempfänger unterschiedlich behandelt. Die einen Kommunen sind großzügiger mit der Gewährung von Wohnkostenerstattungen, andere Kommunen wenden die Rechtsvorschriften weitaus restriktiver an. Hierdurch einsteht eine rechtswidrige Ungleichbehandlung der Leistungsempfänger. Beim Wohnwert schwankt die anerkannte Quadratmeterzahl von 35 - 60, bei den Heizkosten von 80 Cent bis 1,77 Euro je Quadratmeter.
3. Legitimationslücke: Die Anhörung hat gezeigt, dass enorme staatliche Kapazitäten mit der Verwaltung und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei den Unterkunftskosten gebunden sind. Zudem wird die Sozialgerichtsbarkeit mit Klagen überhäuft, da einheitliche Standards und Vorgaben fehlen. Die Prozesslawine bei den deutschen Sozialgerichten ist auf 137.000 angeschwollen. Auch weitere politische Forderungen nach Kostenübernahme von Schulspeisungen und Lernmittel lassen die eigentlichen Leistungsträger der Gesellschaft, nämlich die 40 Millionen Beschäftigten und ihre Sorgen, aus dem Blick geraten. Der Staat kümmert sich zu intensiv um die wenige Transferempfänger. Staatliches Handeln muss hier wieder ins Gleichgewicht kommen.
Die Anhörung hat insgesamt gezeigt, dass aus Haushaltssicht dringender Handlungsbedarf bei den Regelungen der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II besteht. Zur Beseitigung der o.g. Lücken sind einheitliche Vorgaben, angemessene Pauschalierungen in bestimmten Bereichen sowie effektive Anreize zu mehr Wirtschaftlichkeit dringend erforderlich. Auch eigene Innenrevisionen in den Argen sollten implementiert werden. Hierfür wird sich die Unionsfraktion nächste Woche im Rechnungsprüfungsausschuss und anschließend im Haushaltsausschuss aktiv einsetzen.
Sachverständige der heutigen Anhörung waren:
MinR'n Monika Westerlind, Prüfungsleiterin im Bundesrechnungshof
Prof. Dr. Rainer Schlegel, Richter am Bundessozialgericht
Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht
Prof. Dr. Johann Eekhoff, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dr. Michael Schmitz, Sozial- und Rechtsdezernent Stadt Mönchengladbach und Vorsitzender des Jugend- und Sozialausschusses des Städtetages NRW
Wilfried Nünthel, Geschäftsführer des JobCenter-Treptow-Köpenick in Berlin
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion