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Gelder für Betreuungsgeld werden nur zum Teil abgerufen

Archivmeldung vom 05.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Von den im Haushalt vorgesehenen Mitteln für das Betreuungsgeld wird ein großer Teil nicht abgerufen. Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" unter Berufung auf ihr vorliegende Daten.

Bis Ende Juli hat das Bundesfamilienministerium demnach erst rund 138 Millionen Euro ausgegeben. Das ist nicht einmal ein Drittel der 515 Millionen Euro, die Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) im Haushalt für die umstrittene Sozialleistung vorgesehen hat. Das Betreuungsgeld war 2012 von der schwarz-gelben Regierung auf Bestreben der CSU beschlossen worden. Es wird seit dem 1. August 2013 an Eltern gezahlt, die ihre unter dreijährigen Kinder zu Hause erziehen. Zunächst gab es dafür monatlich 100 Euro vom Staat, seit August sind es 150 Euro.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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