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RAV-Anwalt Pollähne kritisiert "willkürliche Sanktionierung" durch Strafe Fahrverbot

Archivmeldung vom 25.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Q.pictures / pixelio.de
Bild: Q.pictures / pixelio.de

Der Rechtsanwalt Helmut Pollähne kritisiert die bevorstehende Ausweitung des Fahrverbots auch auf Delikte, die nicht im Straßenverkehr begangen wurden. "Die sozialen Missverhältnisse sind programmiert: Während etwa die zuletzt oft genannten Unterhaltssäumigen durch ein Fahrverbot häufig zusätzlich finanziell belastet würden, werden etwa Steuerhinterzieher sicher Wege finden, die negativen Folgen eines Fahrverbots zu unterlaufen, indem sie ein Taxi oder Ähnliches benutzen", schreibt der im Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) organisierte Pollähne in einem Gastbeitrag für die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe).

Pollähne sieht im Referentenentwurf des Justizministeriums sowohl kriminalpolitische als auch juristische Probleme. Es gebe keine empirischen Hinweise darauf, dass das Fahrverbot zur Vermeidung insbesondere kurzer Freiheitsstrafen führen wird. Vielmehr gehe es vor allem darum, nicht mehr nur Geldstrafen zu verhängen. In der geplanten Gesetzesänderung sei jedoch völlig offen, in welchen Fällen das Gericht neben einer Hauptstrafe (Geld- und Freiheitsstrafe) ein Fahrverbot verhängen kann. Vor allem sei aber auch die "willkürliche Sanktionierung" der Autofahrer zu kritisieren. "Mit derselben pauschalen 'Berechtigung' könnte das Führen von Fahrrädern verboten werden oder das Halten von Hunden oder die Nutzung von Mobiltelefonen", so Pollähne.

Quelle: neues deutschland (ots)

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