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In NRW scheitert knapp ein Viertel der Pflegeheime an der Einzelzimmerquote

Archivmeldung vom 23.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Wolfilzer / fotalia.com / Eigenes Werk

Wenige Tage vor dem Ende der Frist zum Einhalten der Einzelzimmerquote in Pflegeheimen erfüllt etwa jede vierte betroffene Einrichtung noch nicht die gesetzlichen Vorgaben. 506 von 2162 Heimen in NRW mit vollstationärer Dauerpflege erreichen nicht die erforderliche Einzelzimmerquote von 80 Prozent oder stellen nicht die erforderliche Zahl von Bädern zur Verfügung. Das geht aus aktuellen Zahlen hervor, die das NRW-Gesundheitsministerium der in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung mitteilte. Die Frist endet am 31. Juli.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte gegenüber der WAZ jene Heime, die trotz des langen Vorlaufes an der Quote scheitern. "Der Gesetzgeber hat den Einrichtungen sage und schreibe 15 Jahre Zeit gegeben, um die Einzelzimmerquote von mindestens 80 Prozent umzusetzen. Jetzt - kurz vor Ablauf der Frist - sehen wir, dass die Mehrzahl der Einrichtungen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und diesem Anspruch gerecht wird", sagte Laumann der WAZ. Der "ganz kleine" Teil der Heime, die sich nicht rechtzeitig auf den Weg gemacht hätten, müsse jetzt "mit Konsequenzen rechnen", so Laumann.

Damit ist eine Wiederbelegungssperre gemeint: Frei werdende Plätze dürfen so lange nicht besetzt werden, bis die Einzelzimmerquote erfüllt ist. Diese harte Maßnahme betrifft 399 Heime, an denen 5559 Plätze nicht wiederbelegt werden dürfen. 76 Heime erklären sich dazu bereit, auf eine Förderung durch das Pflegewohngeld zu verzichten, um so eine weitere Fristverlängerung von fünf Jahren zu erhalten. Fünf Heime schließen ganz, 26 nutzen überzählige Doppelzimmer für Kurzzeitpflege.

NRW-Minister Laumann betonte, dass kein Heimbewohner Nachteile befürchten müsse. "Kein Pflegebedürftiger, der in einer Einrichtung lebt, bei der eine Wiederbelegungssperre verhängt wird, muss um seinen Platz fürchten. Lediglich frei werdende Plätze dürfen dann nicht wieder neu vergeben werden", sagte er der WAZ.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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