Ex-Fußballer will Justizminister gerichtlich Maulkorb verpassen
Archivmeldung vom 19.08.2020
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Freigeschaltet durch André OttUngewöhnlicher Vorgang im Düsseldorfer Landtag: NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sollte am Mittwoch gerichtlich daran gehindert werden, seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nachzukommen.
Die Anwälte eines früheren Fußball-Nationalspielers haben nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, um Biesenbach daran zu hindern, in der Sitzung des Rechtsausschusses (Beginn 13.30 Uhr) über den Stand eines Ermittlungsverfahrens zu informieren. Sie sähen dadurch die Persönlichkeitsrechte des 39-jährigen Ex-Profis verletzt.
Die Opposition hatte Biesenbach zuvor aufgefordert, einen aktuellen Sachstand zu den bereits 2019 eingeleiteten Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Besitzes und der Weiterleitung kinderpornografischen Materials zu geben. Den Tatvorwurf hatte damals die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt. Es kam zu Presseberichten über eine Durchsuchung eines Wohnhauses. Inzwischen werden die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt. Der frühere Fußballer bestreitet die Vorwürfe.
Es ist durchaus üblich, dass das Parlament bei herausgehobenen Vorgängen von seinem Fragerecht Gebrauch macht und sich vom Justizminister berichten lässt. Biesenbach referiert in solchen Fällen Informationen, die der Generalstaatsanwalt bei der zuständigen Ermittlungsbehörde für ihn eingeholt hat. Die SPD-Opposition im Landtag hatte von Biesenbach Auskunft zu dem Fall des Fußballers verlangt. Der Tagesordnungspunkt wurde in der vergangenen Wochen mit der Nennung des Namens in die öffentlich einsehbare Einladung für die Rechtsausschuss-Sitzung an diesem Mittwoch aufgenommen. Nach einer Beschwerde der Anwälte des Kickers bei der Landtagsverwaltung änderte der Ausschuss die Bezeichnung zunächst in ein Kürzel und nahm anschließend eine Löschung des Tagesordnungspunktes vor. Dennoch sollte eine Beratung der Angelegenheit im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Nach Informationen unserer Redaktion wartet Biesenbach bis zum Sitzungsbeginn um 13.30 Uhr, ob das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Eilantrag stattgibt.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)