BKA und Bundespolizei sollen Gesichtserkennung einsetzen dürfen
Archivmeldung vom 09.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen Gesichtserkennung einsetzen dürfen, um Verdächtige durch einen Abgleich mit Fotos in den sozialen Netzen und anderswo im Internet ausfindig zu machen.
Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(SPD) hervor, über den der "Spiegel" berichtet. Dadurch sollen die
Behörden in die Lage versetzt werden, den Aufenthaltsort von
Verdächtigen zu ermitteln. Außerdem sollen sie Möglichkeiten erhalten,
unbekannte Straftäter zu identifizieren.
Die Behörden erhoffen
sich durch die neuen Befugnisse etwa eine bessere Identifizierung von
Terroristen des "Islamischen Staats", die in Hinrichtungs- und
Foltervideos zu sehen sind und sich womöglich unerkannt in Europa
verstecken. Künftig könnten die Fahnder Screenshots aus solchen
Gewaltvideos per Software mit den sozialen Netzwerken abgleichen und so
Hinweise erhalten.
Faeser will dafür mehrere Polizeigesetze
ändern. In die Strafprozessordnung soll zudem ein neuer Paragraf
aufgenommen werden, der einen "biometrischen Abgleich mit öffentlich
zugänglichen Daten aus dem Internet" erlaubt. Eine
Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras etwa
an Bahnhöfen soll es nicht geben.
Der Vorstoß ist auch eine
Reaktion auf die Festnahme der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette im
Frühjahr. Ein Journalist war Monate zuvor per Gesichtserkennungssoftware
auf Fotos von ihr im Netz gestoßen. Sie zeigten Klette in einem
Capoeira-Tanzklub in Berlin, wo sie unter falschem Namen untergetaucht
war. Den Fahndern fehle für ein solches Vorgehen die Rechtsgrundlage,
beklagte das zuständige Landeskriminalamt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur