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Erneuter gewonnener Rechtsstreit der AfD: Facebook muss „Nazi Drecksau“ endgültig löschen

Archivmeldung vom 02.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Alice Weidel (2018)
Dr. Alice Weidel (2018)

Bild: AfD Deutschland

Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Dr. Alice Weidel, hat sich vor Gericht gegen Facebook durchgesetzt. Anlass des Rechtsstreites, der vor dem Hamburger Landgericht verhandelt wurde, war ein Kommentar, in dem Weidel unter anderem als „Nazi Drecksau“ beschimpft wurde. Das Gericht gab Weidel heute recht und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Facebook, das den Kommentar nun löschen muss. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Damit ist nicht nur klar, dass AfD-Politiker im Netz kein Freiwild sind, sondern auch, dass das NetzDG völlig nutzlos ist. Facebook sah sich außerstande, den beanstandeten Kommentar so zu entfernen, dass er in Deutschland nicht mehr aufrufbar war. Zwar wurde er gelöscht, war jedoch für deutsche Nutzer, die über ausländische IPs auf Facebook zugriffen, weiterhin sichtbar.

Weidel musste erst den Rechtsweg beschreiten, um Facebook zu einer Löschung zu zwingen. Der Beleg dafür, dass das NetzDG keinerlei Mehrwert bringt und ein Rechtssystem nicht ersetzen kann, wurde vom Hamburger Landgericht und Facebook selbst erbracht.

Quelle: AfD Deutschland

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