Mindestlohn bringt Staat bis zu drei Milliarden Euro im Jahr
Archivmeldung vom 04.07.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie öffentlichen Haushalte profitieren nach einer Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr vom gesetzlichen Mindestlohn. "Im Saldo könnten die öffentlichen Haushalte durch den Mindestlohn um jährlich 2,2 bis drei Milliarden Euro entlastet werden, wenn keine Beschäftigung verloren geht", sagte IAB-Experte Jürgen Wiemers der "Rheinischen Post". Allein die Einnahmen der Sozialversicherung erhöhten sich nach der IAB-Prognose um 2,9 bis 4,5 Milliarden Euro jährlich, sagte Wiemers. Zudem werde der Fiskus über eine Milliarde Euro pro Jahr zusätzlich an Einkommensteuer einnehmen.
Da aber andererseits die Personalkosten der Arbeitgeber stiegen, würden diese weniger Steuern zahlen. Per Saldo schließe der Staat aber mit einem Plus von bis zu drei Milliarden Euro ab. Der Mindestlohn werde voraussichtlich nur etwa 60.000 Aufstockern aus dem Hartz-IV-Bezug heraus helfen. Dennoch werde der Bund die Hartz-IV-Ausgaben durch den Mindestlohn spürbar reduzieren können. "Wenn keine Arbeitsplätze verloren gehen, spart der Staat durch die Einführung des Mindestlohns jährlich zwischen 690 und 890 Millionen Euro an Arbeitslosengeld-II-Ausgaben", sagte Wiemers.
Der Bundestag hatte am Donnerstag die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2015 beschlossen. Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.
Umfrage: Klare Mehrheit für Einführung des Mindestlohns
Eine klare Mehrheit von 88 Prozent der Bundesbürger hat sich in einer Umfrage für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Lediglich zehn Prozent der Befragten im ARD-"DeutschlandTrend" gaben an, gegen die Einführung eines Mindestlohns zu sein. Umstritten ist allerdings die Frage, ob es für einzelne Gruppen wie zum Beispiel Praktikanten oder Saisonarbeiter Ausnahmeregelungen geben soll: 51 Prozent der Befragten lehnen derartige Ausnahmeregelungen ab. Ähnlich viele, 46 Prozent, sprechen sich für Mindestlohn-Ausnahmen aus. 26 Prozent der Befragten sind zudem der Ansicht, dass durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine größere Zahl von Arbeitsplätzen wegfällt. 68 Prozent glauben das nicht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur