Geschäfte sollen in zwei Schritten wieder öffnen dürfen
Archivmeldung vom 15.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttLadengeschäfte sollen in Deutschland in zwei Schritten wieder öffnen dürfen. Das erfuhr die dts Nachrichtenagentur aus Teilnehmerkreisen der Telefonschaltkonferenz der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Epidemie.
Demnach sollen ab 20. April Ladengeschäften bis 400 qm Fläche wieder aufmachen dürfen - mit Einhaltung entsprechender Hygienestandards, Kundenbeschränkungen und ggf. alternativen Öffnungsmöglichkeiten. Darüber hinaus sollen Autohäuser, Fahrradhändler, Möbelhäuser, Buchläden und Telekommunikationsdienstleister öffnen dürfen. In einem zweiten Schritt sollen ab 4. Mai auch Geschäfte bis 2.500 qm wieder öffnen dürfen. Auch eine Öffnung von Dienstleistungen für Körperpflege, wie beispielsweise Friseure, sei ab dem 4. Mail "realistisch", wie es hieß.
Quelle: dts Nachrichtenagentur