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Geschäfte sollen in zwei Schritten wieder öffnen dürfen

Archivmeldung vom 15.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geschlossen, Feierabend, Insolvenz (Symbolbild)
Geschlossen, Feierabend, Insolvenz (Symbolbild)

Bild: Stihl024 / pixelio.de

Ladengeschäfte sollen in Deutschland in zwei Schritten wieder öffnen dürfen. Das erfuhr die dts Nachrichtenagentur aus Teilnehmerkreisen der Telefonschaltkonferenz der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Epidemie.

Demnach sollen ab 20. April Ladengeschäften bis 400 qm Fläche wieder aufmachen dürfen - mit Einhaltung entsprechender Hygienestandards, Kundenbeschränkungen und ggf. alternativen Öffnungsmöglichkeiten. Darüber hinaus sollen Autohäuser, Fahrradhändler, Möbelhäuser, Buchläden und Telekommunikationsdienstleister öffnen dürfen. In einem zweiten Schritt sollen ab 4. Mai auch Geschäfte bis 2.500 qm wieder öffnen dürfen. Auch eine Öffnung von Dienstleistungen für Körperpflege, wie beispielsweise Friseure, sei ab dem 4. Mail "realistisch", wie es hieß.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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