AfD-Fraktion fordert: Keine Verjährung bei Sexualstraftaten in der Katholischen und Evangelischen Kirche
Archivmeldung vom 24.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttAnlässlich des in der heutigen Sitzung des Ständigen Ausschusses des Landtags von Baden-Württemberg behandelten Sachverhalts - der juristischen Aufklärung von Mißbrauchsfällen im Kontext der Katholischen und Evangelischen Kirche - erhebt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, der Abgeordnete Rüdiger Klos, die Forderung, die Verjährung aufzuheben.
Opfer haben Recht darauf, gehört zu werden
"Hier sind immer wieder Kinder und Jugendliche Opfer von sadistischen und kranken Personen geworden", erläutert Rüdiger Klos MdL. "Die Tatsache, dass solche Fälle nicht schonungslos aufgeklärt und geahndet werden, weil bereits eine Verjährung eingetreten ist, ist nicht hinnehmbar. Die Opfer haben ein Recht darauf, dass sie endlich Gehör finden und gegen die Täter - aber auch diejenigen, die die Täter gedeckt haben - entschlossen vorgegangen wird. Mißbrauch tötet Kinderseelen! Die Opfer sind für das ganze weitere Leben gezeichnet."
Wegschauen und Nichtbeachtung des erlittenen Leides müssen ein Ende haben
Die AfD ist der Überzeugung, dass staatsanwaltliche Ermittlungen nicht mehr durch Verjährung an ihrer Entfaltung gehindert werden dürfen. Klos weiter: "Es muss verhindert werden, dass die Opfer durch das unsägliche Leid und die Erniedrigungen, die sie in ihrer Sozialisation erfahren haben, später zu Tätern werden. Hier muss den Opfern vor allen Dingen die Erfahrung zuteil kommen, dass das jahrzehntelange Wegschauen und die Nichtbeachtung ihres Leides beendet ist. Die Opfer dürfen sich nicht länger von unserem Rechtsstaat im Stich gelassen fühlen. Deshalb dürfen solche Taten nicht verjähren und die zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer auch nicht!"
Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)