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BMVg: Bundeswehr-Sondervermögen von Haushaltssperre nicht betroffen

Archivmeldung vom 23.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Das Bundesverteidigungsministerium hat klargestellt, dass das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr von der vom Finanzministerium verhängten Haushaltssperre nicht betroffen ist. Zuvor hatte eine Zeitung dies berichtet. "Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen", teilte das Verteidigungsministerium am Donnerstag mit.

"Es sind aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben vorgesehen, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird." Das Verteidigungsministerium habe die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf Weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt. 

Es bestehe jedoch die Möglichkeit, Anträge beim Finanzministerium zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern, so das Verteidigungsministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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